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DeklarationHandelsbezeichnung - Fanggebiet - Produktionsmethode für Fisch
Seit dem 1.1.2002 müssen in den umliegenden Ländern frische, geräucherte und gefrorene Fische sowie alle Meeresfrüchte gemäss oben stehenden FAO-Fanggebieten (Food and Agriculture Organization) gekennzeichnet sein. Wichtig sind dabei die drei folgenden Angaben: Handelsbezeichnung - Fanggebiet - ProduktionsmethodeAls fortschrittliche Firma deklarieren wir die drei Kriterien auf unseren Preisschildern. Zudem nennen wir die französische und die lateinische Bezeichnung sowie das verarbeitende Land bei den Meerfischen. Für die 50 wichtigsten Artikel existieren Preisschildchen, auf denen die Informationen gesetzeskonform aufgeführt sind. Beispiele: Forellenfilets aus Aquakultur, Italien Felchenfilets aus Binnenfischerei aus der Schweiz Rotzungenfilets, gefangen im Nordostatlantik, DK
Länder Abkürzungen:
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